Die Prüfung zum Ernährungsberater
Die Abschlussprüfung zum Ernährungsberater legst Du meist in schriftlicher Form an Deinem Institut ab. Inhalte und Form variieren dabei stark, denn die Ausbildung zum Ernährungsberater oder zur Ernährungsberaterin ist staatlich nicht geregelt. In der Prüfung geht es meist darum, Dein theoretisches Wissen abzufragen. Üblich ist auch, dass die Prüfung im Anschluss an Dein letztes Präsenzseminar stattfindet. Das Abschlussseminar dient somit auch zur Prüfungsvorbereitung.
Voraussetzung zur Prüfung
Die Voraussetzungen zur Prüfung des Ernährungsberaters variieren je nach Anbieter. Im Fernstudium kannst Du an der Prüfung teilnehmen, wenn Du die Einsendeaufgaben eingereicht hast und damit eine ausreichende Vorbereitung nachweist. Bei den Lehrgängen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) musst Du die 12 Module im Seminar besucht haben. Dabei kannst Du Dir teilweise vergleichbare Fortbildungen anrechnen lassen. Außerdem dürfen an der Prüfung der DGE nur bestimmte Berufsgruppen teilnehmen.
Voraussetzungen für die Prüfung der privaten Institute und Fernschulen
- Teilnahme an den Pflicht-Seminaren
- Nachweis ausreichender Vorbereitung durch die Einsendeaufgaben
Voraussetzungen für die Prüfung bei der DGE
Diese Qualifikationen benötigst Du, um an den Prüfungen zum Ernährungsberater (DGE) teilzunehmen:
- Berufsausbildung oder Studium mit Abschluss als:
- Diätassistent
- Ökotrophologe (Abschluss: Diplom, Bachelor oder Master)
- Ernährungswissenschaftler (Abschluss: Diplom, Bachelor oder Master)
- Diplom-Ingenieur Ernährungs- und Hygienetechnik; Schwerpunkt „Ernährungstechnik“
- Diplom-Ingenieur Ernährung und Versorgungsmanagement; Schwerpunkt „Ernährung“
- Bachelor of Science Lebensmittel, Ernährung, Hygiene; Schwerpunkt „Lebensmittel und Ernährung“
- Nachweis über den Besuch der Seminare
Prüfungsinhalte und Organisation der Prüfung
Die Prüfung zum Ernährungsberater oder Ernährungscoach erfolgt bei den privaten Anbietern in schriftlicher Form. Bei öffentlichen Verbänden kommen meist noch eine mündliche Prüfung und eine Projektarbeit hinzu. Die Prüfungsfragen stellen die Institute meist in Form von Multiple-Choice-Aufgaben. Dabei beziehen sich die Prüfungsfragen auf die Lehrgangsinhalte.
Wie ist die Prüfung organisiert?
Im Fernstudium schreibst Du eine meist 2-stündige schriftliche Prüfung direkt im Anschluss an das letzte Präsenzseminar. Bestehst Du die Prüfung, erhältst Du ein institutsinternes Zertifikat. Ohne die Abschlussprüfung bekommst Du lediglich eine Bestätigung, dass Du an dem Lehrgang teilgenommen hast. Bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung besteht die Prüfung zum Ernährungsberater aus 2 schriftlichen Teilen mit einer Dauer von jeweils 45 Minuten. Zusätzlich legst Du eine mündliche Abschlussprüfung ab, in der Du auch Deine didaktischen Fähigkeiten unter Beweis stellst. Nach der Prüfung und wenn Du alle nötigen Unterlagen eingereicht hast, darfst Du den Titel „Ernährungsberater DGE“ führen.
Welche Prüfungsinhalte gibt es bei der DGE?
Diese Fächer sind Teil der schriftlichen Abschlussprüfungen bei der DGE:
- Psychologische Ansätze in der Ernährungsberatung
- Methodik und Didaktik in der Beratung
- Kommunikationsmodell und klientenzentrierte Gesprächsführung
- Kommunikation in Gruppen und gruppendynamische Aspekte
- Projektplanung in der Ernährungsberatung / Gesundheitsförderung
Diese Inhalte können bei der mündlichen Abschlussprüfung zum Ernährungsberater abgefragt werden:
- Fehl- und Mangelernährung
- Nutritive Aspekte von Nährstoffen – D-A-CH-Referenzwerte
- Präventive Aspekte von Nährstoffen und Nahrungsinhaltsstoffen
- Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit
- Ernährung des Säuglings und Kleinkindes
- Ernährung im Alter
- Ernährung und Sport
- Alternative Ernährungsformen
- Säure-Basen-Haushalt
- Ausgewählte Aspekte zur Hunger- und Sättigungsregulation
- Funktionelle Lebensmittel
- Nahrungsergänzungsmittel
- Gentechnik
- Evidenzbasierte Leitlinien
- Biopsychosoziale Faktoren von Krankheit
- Grundlagen zu Public Relations und Pressearbeit
- Selbstpräsentation
- Moderationstechniken
- Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung
- Evaluation in der Ernährungsberatung
- Informationen zu §§ 20, 20a und 43 SGB V – Bedeutung für die Ernährungsberatung